Doppelverdienerehe ohne Kinderwunsch
Beispiel:
Die Verlobten aus Rostock sind beide berufstätig und wollen beide berufstätig bleiben. Kinderwunsch besteht nicht mehr. Nach ihrer Planung entstehen keine ehebedingten Nachteile. Die Hausarbeit wird gemeinsam oder durch Dritte erledigt. Im Falle einer Scheidung wollen sie nicht teilen. Ist ein notarieller Ehevertrag erforderlich?
Antwort:
1. Die gesetzliche Regelung beim Zugewinnausgleich mit Halbteilung wird von den Ehepartnern als nicht sachgerecht abgelehnt. Ein notarieller Ehevertrag ist deshalb notwendig.
2. Der Zugewinn im Scheidungsfalle wird ausgeschlossen; Gütertrennung wird nicht vereinbart. Die Verlobte lassen sich vom Notar aus Rostock den Unterschied zwischen Gütertrennung und Modifikation des Zugewinnausgleiches erläutern.
3. Auf nachehelichen Unterhalt wird wechselseitig verzichtet. Ehebedingte Nachteile werden jedoch ausgeglichen.
4. Auf Versorgungsausgleich wird wechselseitig verzichtet. Ehebedingte Nachteile werden jedoch, z.B. durch Versicherungen, ausgeglichen.
5. In der Regel besteht kein gesetzliches wechselseitiges Alleinerbrecht der Ehepartner. Deshalb setzen sich die Ehegatten testamentarisch wechselseitig zu Alleinerben ein.
Diese Seite soll Sie auf möglichen Informationsbedarf hinweisen und Sie ermutigen, sich von Ihrem Notar beraten zu lassen. Sie kann eine sorgfältige Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Stand: 09.02.2010
Notar in Rostock - Dr. Stefan Zimmermann
