Betreuungsverfügung
1. | Was ist eine Betreuungsverfügung? | Antwort |
2. |
Was kann in einer Betreuungsverfügung geregelt werden? |
Antwort |
3. | Welche Form muss eine Betreuungsverfügung haben? | Antwort |
4. | Was ist besser: Eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung? | Antwort |
5. | Wenn Sie ein Beispiel einer Betreuungsverfügung lesen möchten, klicken Sie bitte hier. |
1. Was ist eine Betreuungsverfügung?
Das Gericht berücksichtigt Ihre Wünsche, auch für den Betreuungsfall. So können Sie in einer Betreuungsverfügung anordnen, wer als Ihr Betreuer bestellt werden soll oder aber wer keinesfalls als Ihr Betreuer vom Gericht bestellt werden soll.
2. Was kann in einer Betreuungsverfügung geregelt werden?
Sie können in einer Betreuungsverfügung sowohl die Vermögensangelegenheiten als auch die persönlichen Angelegenheiten regeln. Insbesondere können Sie die Personen des Betreuers vorschlagen und diesem Anweisungen erteilen.
3. Welche Form muss eine Betreuungsverfügung haben?
Aus Beweisgründen sollte die Betreuungsverfügung schriftlich abgefasst sein und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben sein.
4. Was ist besser: Eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung?
Wenn Sie eine Vertrauensperson haben, ist eine Vollmacht vorzuziehen. Der Bevollmächtigte steht im Gegensatz zum Betreuer nicht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Wenn Sie hingegen keine Vertrauensperson haben, ist die Betreuungsverfügung für Sie empfehlenswert. Sie können darin Einfluss nehmen auf die Auswahl des Betreuers und dessen späteren Handlungen.
5. Beispiel einer Betreuungsverfügung:
Wenn ich,
Herr/Frau ........................,
geboren am ...........................,
wohnhaft in .....................................,
meine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, soll
Herr/Frau ........................,
geboren am ...........................,
wohnhaft in .....................................,
mein/e Betreuer/in werde.
Es ist mein größter Wunsch, so lange wie möglich in meinem Haus leben zu können. In ein Heim möchte ich nur dann einziehen, wenn eine Pflege zu Hause, auch durch Hilfskräfte, nicht mehr möglich ist. Dann möchte ich gerne in das Pflegeheim ..........................................., Adresse ........., ziehen.
................................. ...................................................
Ort, Datum Unterschrift des Erklärenden
Diese Seite soll Sie auf möglichen Regelungsbedarf hinweisen. Sie kann jedoch eine sorgfältige notarielle Beratung nicht ersetzen.
Stand: 12.02.2010 Hinweis: Die Rechtslage kann sich seit diesem Zeitpunkt geändert haben.
Notar in Rostock - Dr. Stefan Zimmermann