Patientenverfügung
1. | Was passiert in der letzten Lebensphase Ihres Lebens, wenn Sie selbst keine Entscheidungen hierüber treffen? | okort |
2. |
Wer entscheidet über Ihre ärztliche Behandlung? |
Antwort |
3. | Was versteht man unter einer Patientenverfügung? | Antwort |
4. | Dürfen Minderjährige eine Patientenverfügung errichten? | Antwort |
5. | Sind Sie verpflichtet, eine Patientenverfügung zu errichten? | Antwort |
6. | Muss eine Patientenverfügung unter Mitwirkung eines Arztes oder eines Notars errichtet werden? | Antwort |
7. | Muss der Arzt die Patientenverfügung beachten? | Antwort |
8. | Muss eine Patientenverfügung von Zeit zu Zeit erneuert werden? | Antwort |
9. | Sollten Sie allgemein formulieren, in Würde sterben zu wollen? | Antwort |
10. | Sollte neben einer Patientenverfügung auch noch eine Vollmacht errichtet werden? | Antwort |
11. | Muss bei einem Behandlungsabbruch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden? | Antwort |
12. | Wo sollten Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren? | Antwort |
13. | Was kostet eine Patientenverfügung beim Notar? | Antwort |
Wenn Sie ein Beispiel einer Patientenverfügung lesen möchten, klicken Sie bitte hier: | ![]() |
1. Was passiert in der letzten Lebensphase Ihres Lebens, wenn Sie selbst keine Entscheidungen hierüber treffen?
Jeder kann in der letzten Lebensphase in eine Situation kommen, die schwierige Entscheidungen fordert. Soll auch im Falle einer unheilbaren Erkrankung bei weitgehendem Verlust jeglicher körperlicher Selbstständigkeit eine lebenserhaltende Maßnahme, wie z.B. eine intensivmedizinische Behandlung oder eine künstliche Ernährung, begonnen bzw. fortgesetzt werden? Oder aber soll auch unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen von Würde im Leben wie im Sterben auf einen Eingriff in den natürlichen Verlauf verzichtet werden, wenn keine Hoffnung auf Heilung oder wenigstens auf Besserung besteht? Zugegeben, dies sind schwierige Fragen. Wer sich diesen Fragen nicht stellt, muss wissen, dass im Ernstfall andere diese Entscheidungen für ihn treffen und hierbei mühsam versuchen, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.
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2. Wer entscheidet über Ihre ärztliche Behandlung?
Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, treffen Sie nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt alle maßgeblichen Entscheidungen selbst.
Falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern können, muss ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer die Entscheidung treffen. Ist weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen der Arzt nach Ihrem „mutmaßlichen“ Willen handeln. Ihr mutmaßlicher Wille ist aber schwer zu ermitteln, wenn Sie ihn in der Vergangenheit niemals schriftlich geäußert haben. Es ist deshalb wichtig, eine Patientenverfügung schriftlich festzulegen.
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3. Was versteht man unter einer Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, in welcher Art und Weise eine ärztliche Behandlung durchgeführt werden soll. Verlieren Sie dann tatsächlich Ihre Einwilligungsfähigkeit, kann mit Hilfe der Patientenverfügung Ihr Wille ermittelt werden. Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Einwilligungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen. Ein Beispiel einer Patientenverfügung ist beigefügt.
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4. Dürfen Minderjährige eine Patientenverfügung errichten?
Nein.
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5. Sind Sie verpflichtet, eine Patientenverfügung zu errichten?
Nein. Die Errichtung einer Patientenverfügung ist freiwillig. Ein Krankenhaus oder Hospiz darf eine Aufnahme nicht von der Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung abhängig machen.
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6. Muss eine Patientenverfügung unter Mitwirkung eines Arztes oder eines Notars errichtet werden?
Nein. Es genügt schriftliche Errichtung. Die Mitwirkung des Notars gibt Ihnen Rechtssicherheit. Der Notar berät Sie über die bestehenden Möglichkeiten, formuliert Ihren Willen juristisch eindeutig. Für die spätere Anerkennung ist es auch wichtig, dass der Notar Ihre Identität und Einwilligungsfähigkeit bestätigt hat.
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7. Muss der Arzt die Patientenverfügung beachten?
Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung rechtlich verbindlich, bis der Patient sie widerruft.
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8. Muss eine Patientenverfügung von Zeit zu Zeit erneuert werden?
Nein. Leider hat der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich klargestellt, so dass die Gerichte dies entscheiden müssen. Es ist aber hilfreich für Ärzte und Angehörige, wenn eine Patientenverfügung zeitnah und konkret krankheitsbezogen formuliert wird. Eine regelmäßige Aktualisierung kann deshalb nicht schaden.
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9. Sollten Sie allgemein formulieren, in Würde sterben zu wollen?
Es ist nicht empfehlenswert, allgemein gehaltene Formulierungen zu verwenden, wie z. B. den Wunsch „in Würde zu sterben“.
Ein derart allgemein gehaltener Wunsch kann mit unterschiedlichen Vorstellungen verbunden sein, sodass später der Arzt nicht weiß, welchen Wunsch Sie konkret mit dieser Formulierung verbinden.
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10. Sollte neben einer Patientenverfügung auch noch eine Vollmacht errichtet werden?
Mit der Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihren Willen, ob Sie eine ärztliche Maßnahme wünschen oder nicht wünschen. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass Ihr Wille durch eine Person zur Geltung gebracht wird, die mit Rechtsmacht für Sie sprechen darf. Es ist deshalb empfehlenswert, neben der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht zu errichten.
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11. Muss bei einem Behandlungsabbruch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden?
Die Einschaltung eines Gerichts zum Schutz des Betroffenen erfolgt nur, wenn unterschiedliche Auffassungen zwischen Arzt und Betreuer (Bevollmächtigten) über den Behandlungswillen bestehen oder dieser zweifelhaft ist. Sind sich Arzt und Bevollmächtigter darüber einig, dass die Behandlung oder der Behandlungsabbruch dem Willen des Patienten (Vollmachtgebers) entspricht, ist eine Genehmigung des Gerichts nicht erforderlich.
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12. Wo sollten Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren?
An einem Ort, den auch Ihre nächsten Verwandten und Bekannten kennen und bei Ihrem Hausarzt.
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13. Was kosten eine Patientenverfügung beim Notar?
Circa 60,- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Einzelfall fallen Portokosten etc. an.
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Diese Seite soll Sie auf möglichen Regelungsbedarf hinweisen. Sie kann jedoch eine sorgfältige notarielle Beratung nicht ersetzen.
Stand: 05.03.2015 Hinweis: Die Rechtslage kann sich seit diesem Zeitpunkt geändert haben.
Notar in Rostock - Dr. Stefan Zimmermann