Vermögensverzeichnis

Beispiel:

Mann und Frau aus Rostock wollen heiraten. Da ein Ehepartner überschuldet ist, möchten sie vermeiden, dass ein Gerichtsvollzieher Vermögenswerte des anderen Ehepartners pfändet. Sie fragen nun einen Notar in Rostock, ob sie dies durch Gütertrennung, sonstigen Ehevertrag oder Vermögensverzeichnis erreichen können.

 

Antwort:

Ein notarieller Ehevertrag der Regelungen zum Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung enthält, ist empfehlenswert. Ob Gütertrennung oder Modifikation des Zugewinnausgleiches im notariellen Ehevertrag empfehlenswert ist, bedarf eines sorgfältigen Gespräches mit dem Notar. Da der Gerichtsvollzieher in das Vermögen des verschuldeten Ehepartners hineinvollstrecken darf, nicht jedoch in das Vermögen des anderen Ehepartners, ist es wichtig, Nachweise über Eigentumsverhältnisse an den Vermögensgegenständen in der gemeinsamen Ehewohnung zu führen. Am besten kann der Beweis durch Originalrechnung geführt werden, die belegen, dass der Nichtschuldner die Gegenstände gekauft und bezahlt hat. Häufig haben die Ehepartner jedoch Rechnungen nicht aufbewahrt. Deshalb empfiehlt sich ein Vermögensverzeichnis, welches die Eigentumsverhältnisse dokumentiert.

 

Grundsätze:

 

1. Das Vermögensverzeichnis muss aussagekräftig sein.

Liegt diese Voraussetzung nicht vor, besteht die Gefahr, dass im Verzeichnis aufgeführte Gegenstände nicht festgestellt werden können. Wann liegt ein aussagekräftiges Verzeichnis vor? Zunächst müssen die einzelnen Gegenstände so bezeichnet werden, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Es empfiehlt sich, Besonderheiten zu nennen und den Aufbewahrungsort der Gegenstände anzugeben.

 

2. Das Vermögensverzeichnis muss wahrheitsgemäß sein.

Gibt das Vermögensverzeichnis die Eigentumsverhältnisse nicht wahrheitsgemäß wieder, ist eine Strafbarkeit wegen sog. Vollstreckungsvereitelung möglich, § 288 Abs. 1 StGB.

 

3. Das Vermögensverzeichnis sollte von Zeit zu Zeit fortgeführt werden.

Die Fortführung dient der Aktualisierung. Die Unterschriften sollten ebenfalls durch einen Notar aus Nachweisgründen beglaubigt werden.

 

4. Notarielle Beglaubigung der Unterschriften?

Eine Beglaubigung der Unterschriften der Eheleute durch einen Notar sichert den Nachweis, dass das Dokument bereits zu dem angegebenen Datum unterschrieben wurde. Dadurch kann die spätere Behauptung einer Rückdatierung widerlegt werden.

 

Beispiel eines Vermögensverzeichnisses:

 

Vermögensverzeichnis

von

Hans Mustermann und Rita Mustermann, geborene Beispiel

Exempelstraße 1

01234 Rostock

 

Vermögen von laufende Nummer und Beschreibung Aufbewahrungsort
 Hans Mustermann

 1. Uhr (1x): Meier, Modell-Nr. 123

 2. Münzsammlung: Koch Gedenkmünze
     (5 Stück)

 3. Auto: Flitzer "Madrid", Fahrgestell-
     nummer: 987123

Exempelstraße 1 in 01234 Rostock

Exempelstraße 1 in 01234 Rostock

 

 Rita Mustermann

 1. Uhr (1x): Müller, Modell Nr. 5

 2. Teppich (1x): Größe 180x100, 
     Grundfarbe rot, Blumenmotive
     (Rosen) am Rand - Farbe: grün

 3. Ring (1x) Brillant, Solitär 2 Karat,
     lupenrein,  weiß, Inschrift:
     "01.01.1998"

Exempelstraße 1 in 01234 Rostock

Exempelstraße 1 in 01234 Rostock, Wohnzimmer

Schließfach-Nr. 4567 bei A-Bank,
Savestraße 3 in 56789 Glücksstadt

   

    Rostock, 01.01.2010

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    Hans Mustermann                                                      Rita Mustermann

 

Urkunde Nummer                           /2010

Die vorstehenden, eigenhändig vor mir vollzogenen Unterschriften durch

1. Herrn Hans Mustermann,
    geboren am 05. Mai 1955,                        
    wohnhaft in 01234 Rostock, Exempelstraße1,
    ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis,

2. Frau Rita Mustermann geb. Beispiel,
    geboren am 06. Juni 1966,
    wohnhaft in 01234 Rostock, Exempelstraße 1,
    ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis,

beglaubige ich hiermit.

Rostock, den 01.01.2010

 

                                                                                                             Dr. Zimmermann
                                                                                                             Notar in Rostock

 

 

 

Diese Seite soll Sie auf möglichen Informationsbedarf hinweisen und Sie ermutigen, sich von Ihrem Notar beraten zu lassen. Sie kann eine sorgfältige Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

 

Stand: 09.02.2010     

 

 

Notar in Rostock - Dr. Stefan Zimmermann