Vermögensverzeichnis
Beispiel: Mann und Frau aus Rostock wollen heiraten. Da ein Ehepartner überschuldet ist, möchten sie vermeiden, dass ein Gerichtsvollzieher Vermögenswerte des anderen Ehepartners pfändet. Sie fragen nun einen Notar in Rostock, ob sie dies durch Gütertrennung, sonstigen Ehevertrag oder Vermögensverzeichnis erreichen können.
Antwort: Ein notarieller Ehevertrag der Regelungen zum Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung enthält, ist empfehlenswert. Ob Gütertrennung oder Modifikation des Zugewinnausgleiches im notariellen Ehevertrag empfehlenswert ist, bedarf eines sorgfältigen Gespräches mit dem Notar. Da der Gerichtsvollzieher in das Vermögen des verschuldeten Ehepartners hineinvollstrecken darf, nicht jedoch in das Vermögen des anderen Ehepartners, ist es wichtig, Nachweise über Eigentumsverhältnisse an den Vermögensgegenständen in der gemeinsamen Ehewohnung zu führen. Am besten kann der Beweis durch Originalrechnung geführt werden, die belegen, dass der Nichtschuldner die Gegenstände gekauft und bezahlt hat. Häufig haben die Ehepartner jedoch Rechnungen nicht aufbewahrt. Deshalb empfiehlt sich ein Vermögensverzeichnis, welches die Eigentumsverhältnisse dokumentiert.
Grundsätze:
1. Das Vermögensverzeichnis muss aussagekräftig sein. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, besteht die Gefahr, dass im Verzeichnis aufgeführte Gegenstände nicht festgestellt werden können. Wann liegt ein aussagekräftiges Verzeichnis vor? Zunächst müssen die einzelnen Gegenstände so bezeichnet werden, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Es empfiehlt sich, Besonderheiten zu nennen und den Aufbewahrungsort der Gegenstände anzugeben.
2. Das Vermögensverzeichnis muss wahrheitsgemäß sein. Gibt das Vermögensverzeichnis die Eigentumsverhältnisse nicht wahrheitsgemäß wieder, ist eine Strafbarkeit wegen sog. Vollstreckungsvereitelung möglich, § 288 Abs. 1 StGB.
3. Das Vermögensverzeichnis sollte von Zeit zu Zeit fortgeführt werden. Die Fortführung dient der Aktualisierung. Die Unterschriften sollten ebenfalls durch einen Notar aus Nachweisgründen beglaubigt werden.
4. Notarielle Beglaubigung der Unterschriften? Eine Beglaubigung der Unterschriften der Eheleute durch einen Notar sichert den Nachweis, dass das Dokument bereits zu dem angegebenen Datum unterschrieben wurde. Dadurch kann die spätere Behauptung einer Rückdatierung widerlegt werden.
Beispiel eines Vermögensverzeichnisses:
Vermögensverzeichnis von Hans Mustermann und Rita Mustermann, geborene Beispiel Exempelstraße 1 01234 Rostock
Rostock, 01.01.2010 -------------------------------------- ------------------------------------------ Hans Mustermann Rita Mustermann
Urkunde Nummer /2010 Die vorstehenden, eigenhändig vor mir vollzogenen Unterschriften durch 1. Herrn Hans Mustermann, beglaubige ich hiermit. Rostock, den 01.01.2010
Dr. Zimmermann
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Stand: 09.02.2010
Notar in Rostock - Dr. Stefan Zimmermann
