Zuwendung an überschuldeten Ehepartner zur Schuldentilgung

Beispiel:
Ein junges Ehepaar aus Rostock möchte sich scheiden lassen. Der Mann hatte bei Eheschließung Verbindlichkeiten in Höhe von 50.000,- EUR, die Frau hatte ein Vermögen von 100.000,- EUR. Kurze Zeit nach der Heirat bezahlte die Ehefrau 50.000,- EUR zur Tilgung der Schulden an die Gläubiger ihres Mannes. Am Ende der Ehe hat dieser durch Fehlspekulationen 100.000,- EUR neue Schulden aufgebaut.Die Ehefrau verfügt über ein Endvermögen von nur noch 50.000,- EUR. Sie fragt nun den Notar in Rostock, ob sie Ansprüche gegen den Ex-Mann auf Rückzahlung der gezahlten 50.000,- EUR hat.
 
Antwort:
1. Ein gesetzlicher Anspruch der Frau gegen den Ex-Mann auf Zugewinnausgleich besteht nicht, da der Mann im Beispielsfall keinen Zugewinn erzielt hatte.
2. Wünscht die Frau im Falle der Scheidung die Rückzahlung des Geldbetrages, sollte sie ihm den Betrag von  50.000,- EUR als Darlehen gewähren.
3. Ein notarieller Ehevertrag, der das Anfangsvermögen dokumentiert, ist sinnvoll.
 

Diese Seite soll Sie auf möglichen Regelungsbedarf hinweisen. Sie kann jedoch eine sorgfältige notarielle Beratung nicht ersetzen.

Stand: 09.02.2009      Hinweis: Die Rechtslage kann sich seit diesem Zeitpunkt geändert haben.

 

 

Notar in Rostock - Dr. Stefan Zimmermann